KI-Kennzeichnung

Textbausteine

Zum Kopieren und Anpassen. Die eckigen Klammern sind Platzhalter — trag dort ein, was bei euch stimmt.

Auf der Website

Ein allgemeiner Hinweis ersetzt keine Kennzeichnung am einzelnen Inhalt — er schafft aber Klarheit und zeigt, dass ihr euch damit befasst habt.

Hinweis auf der Website

Eigene Seite „KI-Einsatz“, Fußzeile oder Datenschutzbereich

Einsatz von künstlicher Intelligenz

Für Teile unserer Inhalte setzen wir KI-Werkzeuge ein — etwa zur Erstellung oder Bearbeitung von Bildern und zur Vorbereitung von Texten.

Inhalte, die von einer KI erzeugt wurden und echt wirken könnten, kennzeichnen wir sichtbar am Inhalt selbst. Redaktionelle Texte prüfen wir vor der Veröffentlichung inhaltlich; die Verantwortung dafür liegt bei [Name, Funktion].

Stand: [Datum]

Achtung: Dieser Hinweis allein genügt nicht. Bei kennzeichnungspflichtigen Bildern muss das Kennzeichen am Bild selbst stehen.

Grundlage: Art. 50 Abs. 5 KI-VO; Leitlinien Rz. 142

Bildunterschrift

Zusätzlich zum Kennzeichen im Bild

Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.

Achtung: Nur als Ergänzung verwenden. Eine Bildunterschrift ist ausdrücklich keine ausreichende Kennzeichnung — sie verschwindet, sobald jemand das Bild herunterlädt oder weiterschickt.

Grundlage: Code of Practice, Abschnitt 2

Bei Texten

Nur nötig, wenn ein veröffentlichter Text die Allgemeinheit über eine öffentliche Angelegenheit informiert und niemand ihn inhaltlich verantwortet.

Hinweis über dem Artikel

Direkt unter der Überschrift, vor dem ersten Absatz

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt.

Grundlage: Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2, Abs. 5 KI-VO; Leitlinien Rz. 142

Vermerk bei redaktioneller Prüfung

Wenn ein Mensch die Aussagen geprüft hat — dann entfällt die Pflicht

Erstellt mit Unterstützung von KI, inhaltlich geprüft und verantwortet von [Name, Funktion], [Datum].

Achtung: Nur verwenden, wenn es stimmt: Es braucht eine echte inhaltliche Prüfung samt Faktencheck, eine benannte verantwortliche Person — und nach der Freigabe darf keine KI mehr am Text gearbeitet haben.

Grundlage: Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 Halbsatz 2 KI-VO; Leitlinien Rz. 133–136

Bei Chatbots und Telefon

Diese Pflicht trifft, wer ein System selbst bereitstellt — und sie wird oft übersehen. Ein Hinweis im Impressum oder in den AGB genügt ausdrücklich nicht.

Begrüßung im Chatfenster

Erste Nachricht, bevor der Mensch etwas schreibt

Hallo! Ich bin ein KI-Assistent von [Unternehmen] — kein Mensch. Ich helfe gern bei Fragen zu [Thema]. Wenn du lieber mit einer Kollegin oder einem Kollegen sprechen möchtest, schreib einfach „Mensch“.

Grundlage: Art. 50 Abs. 1, Abs. 5 KI-VO; Leitlinien Rz. 45, 142

Ansage am Telefon

Zu Beginn des Gesprächs, vor der ersten Frage

Guten Tag, hier ist der digitale Assistent von [Unternehmen]. Sie sprechen mit einem KI-System, nicht mit einer Person. Sagen Sie jederzeit „Mitarbeiter“, wenn Sie weiterverbunden werden möchten.

Grundlage: Art. 50 Abs. 1, Abs. 5 KI-VO

Fürs Team

Der Code of Practice erwartet von Unterzeichnern eine schriftlich festgehaltene Vorgehensweise mit benannter verantwortlicher Person — ausdrücklich ohne Dokumentation jedes Einzelfalls.

Kurze KI-Richtlinie

Eine Seite fürs Handbuch oder das Intranet

Umgang mit KI-Inhalten bei [Unternehmen]

1. Zuständig
Für die Kennzeichnung von KI-Inhalten ist [Name, Funktion] verantwortlich. Bei Zweifeln entscheidet diese Person.

2. Bilder und Videos
Wer ein Bild oder Video veröffentlicht, das ganz oder in wesentlichen Teilen von einer KI stammt und echt wirken könnte, setzt vorher ein sichtbares Kennzeichen ins Bild. Übliche Bildbearbeitung (Licht, Farbe, Zuschnitt, Entfernen störender Nebensachen) zählt nicht dazu.

3. Texte
KI-geschriebene Werbe- und Produkttexte brauchen keinen Hinweis. Texte, die die Allgemeinheit über öffentliche Angelegenheiten informieren, werden vor der Veröffentlichung von [Name] inhaltlich geprüft; danach wird keine KI mehr eingesetzt.

4. Plattformen
Beim Hochladen zu Instagram, Facebook, YouTube, TikTok und LinkedIn wird zusätzlich der dortige KI-Schalter gesetzt.

5. Festhalten
Die Entscheidung wird je Inhalt kurz dokumentiert (Datei, Ergebnis, Datum, Person) und [Ablageort] abgelegt.

Stand: [Datum] · nächste Überprüfung: [Datum]

Grundlage: Code of Practice, Commitment 4

Die Schalter der Plattformen

Unabhängig vom Gesetz verlangen die großen Plattformen in ihren eigenen Bedingungen eine Angabe. Sie lesen außerdem eingebettete Herkunftsangaben aus und setzen dann automatisch ein eigenes Label.

Wo der Schalter sitzt

Merkzettel fürs Team

Instagram und Facebook: beim Erstellen des Beitrags unter „Weitere Optionen“ → „KI-Info“ bzw. „Mit KI erstellt“.

YouTube: im Upload-Dialog unter „Details“ → „Verändertes oder synthetisches Material“ → Ja.

TikTok: beim Posten unter „Mehr Optionen“ → „KI-generierte Inhalte kennzeichnen“.

LinkedIn: erkennt eingebettete Content Credentials automatisch und zeigt dann ein Hinweis-Symbol; einen manuellen Schalter gibt es nicht.

Merke: Die Plattform-Labels erscheinen nur dort. Wer das Bild anderswo verwendet — Website, Prospekt, Newsletter —, braucht das Kennzeichen im Bild.

Hinter dem Tool

Friedemann Schütz

(AI) Automation Expert
n8n Ambassador
Essen, Deutschland

Wer steckt dahinter?

Ich unterstütze Unternehmen dabei, Prozesse zu automatisieren, KI sinnvoll einzusetzen und beides idealerweise auf eigener Infrastruktur zu betreiben — ohne Cloud-Zwang, datenschutzfreundlich, praxisnah.

Schwerpunkte sind n8n-Workflows, KI-Agenten und Self-Hosted-Setups. Ich arbeite mit Kund:innen aus Tourismus, Technologie und Beratung — von kompakten Workshop-Formaten bis zu projektbasierten Implementierungen. Die KI-Kennzeichnung hier ist eines meiner Tools, das zeigt, was mit dem Stack alltagstauglich möglich ist.

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